Begrifflichkeiten

FW 704 - Wirtschaftlichkeit nach §§ 20 und 24 KWKG / Begrifflichkeiten

Finanzierungslücke

Die Differenz zwischen den positiven und negativen Zahlungsströmen einer Investition über den Kalkulationszeitraum X, die auf ihren Barwert abgezinst wird (in der Regel auf der Grundlage der Kapitalkosten). Es wird weiterhin auf die Inhalte des Merkblattes zur Darlegung der Finanzierungslücke des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwiesen.
Eine Finanzierungslücke (nach UEBLL Nr. 1.3. (19)(32), S. 9) ist gleichzusetzen mit der Wirtschaftlichkeitslücke eines Projektes.

Projekt

Es gilt die Definition des Merkblattes Wärme- und Kältenetze des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für die Ermittlung der Finanzierungslücke ist für ein Investitionsprojekt pauschal von einem Zeitraum zwischen Baubeginn und Inbetriebnahme von drei Jahren zu rechnen.

Wichtige Abgrenzungskriterien sind hierbei räumliche und zeitliche Aspekte. Das BAFA geht stets von dem einzelnen Projekt aus. Ein Projekt muss zum einen nach örtlichen Gegebenheiten (entweder ganzes Stadtgebiet oder einzelnes Quartier) definiert werden, zum anderen muss auch ein zeitlicher Zusammenhang vorhanden sein. In der Regel sind von der Projektdefinition alle Einzelmaßnahmen der Stadt oder eines Quartieres innerhalb eines definierten Zeitraums erfasst.

Weitere Definitionen

Es gelten weiterhin die Begriffsdefinitionen des BAFA im Merkblatt Wärme- und Kältenetze.

Wir verweisen weiterhin auf die allgemeinen Begriffsdefinitionen des AGFW.