In der Berechnung anzusetzen:     max. 3 Jahre

Der Zeitraum des Investitions-Projektes entspricht dem Projektzeitraum gemäß BAFA-Merkblatt, höchstens jedoch drei Jahre. Der Zeitraum reicht vom Baubeginn bis zur Inbetriebnahme.

Wärme:   In der Berechnung anzusetzen:     zwischen 1.200 h/a für Neubau und bis 1.800 h/a für Altbau

Kälte:      In der Berechnung anzusetzen:     zwischen 300 h/a und 1.8000 h/a

Das Verhältnis von erzeugter Wärme in kWh zur tatsächlich eingetretenen Höchstlast in kW. Sie wird meist in Stunden pro Jahr angegeben und ist neben der abgenommenen Wärme von der Auslastung des Systems abhängig. Die Volllastbenutzungsstunden ergeben sich aus der üblichen anzuschließenden Gebäudeart und Nutzung im Projekt.

Wärme:    In der Berechnung anzusetzen:     zwischen 0,5 %/a für Neubau und bis 1,5 %/a für Bestand

Kälte:       0 %/a (als Pauschalwert für Kältesysteme)

Mit der Energiewende strebt die Bundesregierung einen Sanierungsgrad mit Wärmeenergieeinsparungen von 2 % an. Aktuell liegt dieser Wert knapp unter 1 %. Grundsätzlich ist mit bereinigter Gradtagszahl ein Wärmebedarfsrückgang in der Fernwärmeversorgung anzunehmen. Gründe dafür sind die zunehmende Wärmedämmung im Wohngebäudebereich und ein verändertes Verbrauchsverhalten der Kunden. Hinzu kommen die zu beobachtenden Klimaveränderungen.

Der Wärmebedarfsrückgang (inkl. Sanierung, Wärmedämmung Gebäudebestand, Nutzerverhalten und Klimaanapassung) wird in einer zu wählenden projektabhängigen Bandbreite zwischen 0,5 %/a (bei Gebäudeneubau) und 1,5 %/a (bei Bestandsgebäuden) angesetzt. Der Kältebedarfsrückgang wird aufgrund der zu erwartenden Entwicklungen zu 0 % angesetzt.