Verfahren zur Darlegung der Finanzierungslücke

FW 704 - Wirtschaftlichkeit nach §§ 20 und 24 KWKG / Verfahren zur Darlegung der Finanzierungslücke

Verfahren zur Darlegung der Finanzierungslücke

Zur Ermittlung der Finanzierungslücke (Wirtschaftlichkeitslücke) bei Projekten zum Neu- bzw. Ausbau von Wärme- bzw. Kältenetzen und Wärme- bzw. Kältespeichern nach § 20 und § 24 KWKG und Maßnahmen, die nach § 18 Abs. 4 KWKG dem zuschlagsberechtigten Ausbau eines Wärmenetzes gleichgestellt sind, ist die Kapitalwertmethode anzuwenden. Die Methode erfüllt die Vorgaben der EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfe (UEBLL). Es wird weiterhin auf die Inhalte des Merkblattes zur Darlegung der Finanzierungslücke des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwiesen.

Der Kapitalwert der Investition stellt den aufsummierten Wert der Erlöse zu den Kosten der geplanten Investition dar. Zeitpunkt für die Darlegung ist das Datum des vorab erstellten Geschäftsplans (ex-ante-Darstellung). Zeitpunkt und Zeitrahmen weichen damit von dem Projektbegriff nach dem KWKG ab.
 

Berechnung bei Wärme- und Kältenetzen

Die Investitionskosten ergeben sich aus dem Unternehmensplan. Zur Berechnung der weiteren Kosten sind die im Arbeitsblatt AGFW FW 704 festgesetzten Kennwerte anzunehmen.

Es sind alle Einnahmen, die sich aus dem Unternehmensplan ergeben, anzusetzen. Anschlusskostenbeiträge müssen berücksichtigt werden. Weitere Investitionsförderungen sind ebenso einzurechnen.

Die Finanzierungslücke ist gegeben, wenn der Kapitalwert negativ ist.
 

Berechnung bei Wärme- und Kältespeichern

Die Investitionskosten ergeben sich aus dem Unternehmensplan. Zur Berechnung der weiteren Kosten sind die im Arbeitsblatt AGFW FW 704 festgesetzten Kennwerte anzunehmen.

Die Erlöse des Speichers lassen sich berechnen, indem verringerte Wärmegestehungskosten für die eingespeicherte Wärme/Kälte angenommen werden. Wird ein Wärmespeicher als hydraulische Weiche eingebunden und somit die gesamte Wärmeerzeugung durch den Wärmespeicher geschleust, errechnet sich die jährlich effektiv eingespeicherte Wärmemenge durch Multiplikation mit dem Faktor 10 %. Dazu werden die  im Arbeitsblatt AGFW FW 704 festgesetzten Kennwerte für die durchschnittlichen Strompreiserlöse und die Stromkennzahl verwendet.

Die Finanzierungslücke ist gegeben, wenn der Kapitalwert negativ ist.